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AGB

Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Wasserski Hamm und Kunden, die das Gelände nutzen oder Leistungen in Anspruch nehmen.

Allgemein

Der Wasserski-See ist kein ausgewiesenes Badegewässer. Wasserski Hamm stellt keine Badeaufsicht.

Das Mitführen von Hunden ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.

Allen Kunden und Kindern in ihrer Begleitung wird das Tragen einer der kostenlos angebotenen Schwimmweste empfohlen. Kunden haben die Obliegenheit, sich selbst und Kinder in ihrer Begleitung beim Betreten des Geländes mit Gefahren die mit dem Aufenthalt an Naturgewässern verbunden sein können, vertraut zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder in ihrer Begleitung nicht unbeaufsichtigt in Gewässernähe aufhalten.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit seiner textlichen oder mündlichen Anmeldung erkennt der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Wasserski Hamm textlich oder mündlich bestätigt wird. Der Anmeldende/Buchende haftet gegenüber Wasserski Hamm für alle mit der Buchung verbundenen und daraus entstehenden Verbindlichkeiten.

Wasserski-Kurse, Tickets, Bahnmieten

Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Seilbahnkarten gelten nur in den für den öffentlichen Betrieb angebotenen Zeiten. Zum Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-/Schüler-/Studentenausweis) vorzulegen.

Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Nutzung durch alle Karteninhaber ist die Betriebsleitung berechtigt, die Zahl der ununterbrochen zu fahrenden Runden zu begrenzen.

Die Buchung einer Gruppen-Doppelstunde (Bahnmiete) beinhaltet eine Seilbahn-Betriebszeit (Kernzeit) von 2 x 50 Minuten. Betrieblich oder organisatorisch entstandene Ausfälle der Kernzeit werden, soweit betrieblich möglich, durch Verlängerung ausgeglichen.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Termin sind gegen eine Stornogebühr von 20,- €. Danach fällt der volle Preis an. Der Buchende haftet für alle Zahlungen. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen. 

Bei Ferienkursen, Anfängerkursen, Early Board ist die Anmeldung bindend/nicht stornierbar.

Verleih

Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten (s. Preisliste). Bei Verlust oder Beschädigung sind der Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparaturkosten zu zahlen.

Events/Grillplätze/Camping

Eine Stornierung ist wie folgt möglich:

Stornobedingungen:
– bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20%
– vom 29. bis 7. Tag vor der Veranstaltung 50%
– vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltung 80%
– ab einem Tag vor Veranstaltung und bei Nichtantritt 100%

Berechnet wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Veranstaltung, mindestens jedoch die gebuchte Teilnehmerzahl.

Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch Wasserski Hamm

Wasserski Hamm kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Wasserski Hamm kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Ermahnung durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Wasserski Hamm behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen sind vom Seilbahnbetrieb ausgeschlossen.

Jahreskarte

Die Jahreskarte gilt zu den allgemeinen Betriebszeiten. Ausgenommen sind Sonntage und gesetzliche Feiertage bis 18 Uhr im Juni, Juli und August. Eine Hinzubuchung zur Nutzung der Bahnen zu diesen Zeiten ist gegen Aufpreis möglich. Ein Rücktritt ist nach Vertragsabschluss nicht möglich.

Die allgemeinen Betriebszeiten ändern sich saisonbedingt stufenweise. In den ersten und letzten Saisonmonaten gelten reduzierte Öffnungszeiten. Während des Zahlungsverzugs besteht kein Recht zur Nutzung.

Der Kunde verpflichtet sich, den Betriebsleiter-Anweisungen zu folgen und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Anweisungen des Bedienungspersonals verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Der Kunde benutzt die Anlage und das Gelände auf eigene Gefahr. Die Karte ist nicht übertragbar. Sie kann bei Missbrauch eingezogen werden. Sie berechtigt nicht zur vorrangigen Nutzung der Anlage vor Inhabern anderer Tickets.

Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen, aufgrund behördlicher Anordnung etc., können nicht beanstandet werden oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen.

Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Nutzung durch alle Karteninhaber ist die Betriebsleitung berechtigt, die Zahl der ununterbrochen zu fahrenden Runden zu begrenzen. Eine Minderung wegen vorübergehenden Betriebsausfalls, Reparatur- und Wartungsarbeiten u.ä. ist ausgeschlossen, sofern die Betriebsausfallzeiten 5% der der Saisonstunden nicht überschreiten. Maßgeblich sind nur solche Betriebsstunden, die auch tatsächlich in Anspruch genommen worden wären. Sie sind am Tage der vergeblichen Anreise von der Betriebsleitung quittieren zu lassen.

Inhaber von Jahreskarten erhalten bei längerfristiger Erkrankung oder Verletzung (3 Wochen oder mehr in der Kernzeit vom 1.5. bis 30.9. – Verletzungen außerhalb der Kernzeit werden nicht berücksichtigt) bei Vorlage eines Arztattests (innerhalb von 2 Wochen nach Verletzung) eine entsprechende Kulanz-Verlängerung in der Folgesaison, anteilige Rückerstattung ist nicht möglich.

Schließfächer

Eine Haftung von Wasserski Hamm im Falle von Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigungvon im Schließfach aufbewahrten Gegenständen ist ausgeschlossen, es sei denn Wasserski Hamm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wasserski Hamm ist berechtigt das Schließfach zu Kontrollzwecken zu öffnen. Bei Langzeitmieten muss das Schließfach zum Ende einer Saison bis zum Anfang der nächsten Saison zu Wartungs- und Reinigungszwecken geräumt werden.

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Benutzung der Wasserskianlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wasserski Hamm haftet außervertraglich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht bei Einbruch und Diebstahl. Wasserski Hamm haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden. Der Kunde oder Teilnehmer des Kunden haftet für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden oder Teilnehmer des Kunden entstehen, in voller Höhe.

Mitwirkungspflicht

Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mögliche Beanstandungen müssen Wasserski Hamm unverzüglich mitgeteilt werden

Datenschutz / Urheber- und Bildrechte

Mit seiner Buchung bzw. Registrierung erklärt sich der Kunde bzw. der Teilnehmer damit einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Daten durch  Wasserski Hamm und / oder dem Wasserski Hamm beauftragten Buchungs- und Abwicklungsdienstleister zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Leistungen erfasst, elektronisch gespeichert, weitergeleitet und verarbeitet werden und von Wasserski Hamm auch über den Zeitraum der Leistungserbringung hinaus gespeichert und für Zwecke des eigenen Marketings, insbesondere zur Kundenbetreuung und zur Übermittlung von betriebsbezogenen Informationen an den Kunden/ Teilnehmer verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind Dienstleister, die Wasserski Hamm zur Abwicklung seiner Buchungen und Leistungen in Anspruch nimmt.

Mit seinem Aufenthalt auf dem Betriebsgelände erklärt sich der Kunde / der Teilnehmer damit einverstanden das Wasserski Hamm  zu Werbezwecken Bildaufnahmen des Sport- und Badebetriebs anfertigt, auf denen der Kunde/Teilnehmer mit mehr als 3 weiteren Personen zu sehen ist. Daraus erwachsende Vergütungs- oder Ersatzansprüche des Kunden / des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Von Wasserski Hamm überlassenes Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen werden dem Kunden / Teilnehmer lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung durch Wasserski Hamm erfolgen.

Gerichtsstand ist Paderborn

Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.